



Sie wollen sich scheiden lassen? Aber dabei nicht arm werden? Ich biete Ihnen die Möglichkeit der Einsparung von Scheidungskosten: Da sich in diesem Fall die Partner (relativ) einig sind, kann ich mit Ihnen die Modalitäten durchsprechen und Lösungen finden, wie die einzelnen Problempunkte (z.B. die Hausratsaufteilung) geklärt werden können. Hierüber wird dann ein notarieller Vertrag aufgesetzt, und vor Gericht wird letztendlich nur noch die eigentliche Scheidung geregelt. Dieser Weg ist nicht nur kostengünstiger, sondern in der Regel auch deutlich schneller. Möglichkeit 2: Eine einvernehmliche Scheidung ist in Ihrem Fall leider nicht möglich und Sie beauftragen beide einen Rechtsanwalt. Für die Vergütung Ihres Rechtsanwaltes gibt es Vorgaben nach dem RVG, die der Rechtsanwalt nicht unterschreiten darf. Er darf sie aber überschreiten, z.B. durch Stundenhonorarvereinbarungen, o.ä. Es ist für Sie als Mandant daher von Interesse, ob der Rechtsanwalt, den Sie beauftragen wollen, nur die Mindestgebühren verlangt, oder ob er eine Vereinbarung mit einem höheren Honorar abschließen will. Wir berechnen in Scheidungsfällen immer nur die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgebühr. Das garantieren wir. |
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