



Scheidungskosten |
Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann die Ersparnis Ihrer Scheidungskosten bis zu 40% betragen, da nur die
Kosten für einen Anwalt und für das Gericht anfallen. Bei einer streitigen Scheidung trägt
jeder der Ehegatten seine Anwaltskosten.
Wichtig:
Sie können außerdem möglicherweise Prozeßkostenhilfe bekommen. Diese kann ich für Sie beantragen.
Falls eine Prozeßkostenhilfe in Ihrem Fall ausscheidet - etwa weil Ihr Ehegatte zuviel verdient - haben Sie gegen Ihren Ehegatten eventuell einen Anspruch auf Prozeßkostenvorschuß. Dies bedeutet, dass Ihr (verdienender) Gatte Ihren Anwalt zunächst bezahlen muß. |
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